Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand 01.01.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Autopflegecenter Barfaut (Barfaut GmbH), Turnstraße 71 (Texas Avenue3), 66953 Pirmasens.
Alle zwischen der Barfaut GmbH (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträge liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:
§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen Fahrzeugreinigung, Fahrzeugpflege und Aufbereitung.
1.2 Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
1.3 Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.
1.4 Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.
1.5 Unsere AGB sind im Büro ausgehängt, und stehen für alle unsere Kunden jederzeit zur Verfügung.
1.6 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 2 Terminvereinbarungen
2.1 Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung behandelt und als solche behandelt und anerkannt.
Vor Durchführung der Fahrzeugreinigung/-aufbereitung muss der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen. Diese ist unabhängig von der Terminvereinbarung.
2.2 Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine Wertsachen oder andere lose Gegenstände enthalten, diese sind vom Auftraggeber zu entfernen. Sollte der Auftraggeber dem nicht nachkommen, können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter bei fehlenden Wertsachen oder Gegenständen geltend gemacht werden.
§ 3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
3.1 Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen bestehen bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.
3.2 Sofern kein erkennbarer Grund für eine Nichteinhaltung eines Termins besteht, kann der Anbieter eine Unkostenpauschale in Höhe von 20 Euro geltend machen.
§ 4 Formalitäten und schriftliche Absicherung.
4.1 Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, muss das Auftragsformular vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehören neben der Auftragsbestätigung eine ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und des Anbieters sowie dessen Mitarbeitern.
4.2 Mit der Unterzeichnung des Auftrages bestätigt der Kunde die Richtigkeit seiner Angaben. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die ggf. auf dem Auftragsformular festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
§ 5 Preise / Pauschalpreise
5.1 Die Preise des Anbieters bezüglich der Kfz- Reinigung und Pflege sind im Allgemeinen vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad abhängig. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.
5.2 Die Preise bezüglich Lack- und Innenraumreparatur sind im Allgemeinen von der Schadengröße und Schadensstelle abhängig.
5.3 Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.
5.4 Bei extremen Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaare, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welches unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.
5.5 Die endgültige Preise der Reinigung bzw. Reparatur werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular festgehalten bzw. vermerkt.
§ 6 Kostenvoranschlag
6.1 Der Anbieter ermittelt auf Wunsch der Kunden, bevor die Auftragserteilung zu Stande kommt, den Gesamtbetrag seines Aufwands. Dies ist in schriftlicher Form eines Kostenvoranschlags durchzuführen.
6.2 Für die Erstellung des Kostenvoranschlags wird eine kleine Gebühr erhoben. Sollte der Kunde, die auf dem Kostenvoranschlag bezifferte Dienstleistungen in Anspruch nehmen, wird ihm die Gebühr zur Rechnung gutgeschrieben.
6.3 Alle mündliche Auskünfte bezüglich der Kosten, soweit es nicht einen schon bestehenden Auftrag betrifft, sind unverbindlich.
§ 7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
7.1 Die Bezahlung für unsere Dienstleistungen erfolgt hauptsächlich bar oder mit EC-oder Kreditkarte.
7.2 Zahlungsbedingungen vom Pkt. 4.1. sind vom Auftraggeber zu akzeptieren.
7.3 Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch auf dem Auftrag schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.
§ 8 Haftung und Garantie
8.1 Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.
8.2 Schadenersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen des Grundstückes dem Anbieter oder einer zuständigen Person mitgeteilt und schriftlich dokumentiert worden ist.
8.3 Bei Beschädigungen an elektrischen und elektronischen Bauteilen die durch Nässe oder Feuchtigkeit entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.
8.4 Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
8.5 Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Wird die Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch Unterschrift des Auftraggebers auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.
8.6 Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugübergabe an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kunststoffschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder die durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.
8.7 Motor- und Motorraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrik Abdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum und im gesamten Fahrzeug.
8.8 Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, Motortuning, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
8.9 Die Entfernung von Typenschildbezeichnungen kann je nach Lackzustand zu Farbunterschieden, Rückständen oder Beschädigungen des Lackes führen. Der Anbieter übernimmt dafür keine Haftung
8.10 Fahrzeuge, die für eine Aufbereitung bereits vor Termin (z. B. am Vorabend) zum Anbieter gebracht und durch unbekannte Dritte beschädigt werden, kann der Anbieter nicht für haftbar gemacht werden. Das zur Aufbereitung vorbei gebrachte Fahrzeug wird auf frei zugängliche Parkflächen abgestellt und kann nicht vor z. B. Vandalismus, Einbruch oder Diebstahl geschützt werden.
§ 9 Reklamationen
9.1 Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.
9.2 Der Auftraggeber hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung unverzüglich vor Ort im Beisein des Anbieters geltend zu machen. Dieser erlischt mit dem verlassen des Firmengeländes.
9.3 Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.
9.4 Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch Dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.
9.5 Alle Reklamationen werden ausschließlich gegen vorgelegte Rechnung in Betracht gezogen.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort ist Pirmasens.
10.2 Gerichtsstand ist Pirmasens.
10.3 Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge gilt das deutsche Recht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Selbstbedienungswaschanlagen (SB-Anlagen)
Die Waschanlage ist vom Verwender selbst zu bedienen. Die SB-Anlagen werden regelmäßig
– aber nicht durchgängig - auf Beschädigungen überprüft. Die Benutzung der SB-Anlagen (SB-
Sauger, SB-Waschboxen, SB Pflegeplätze sowie SB-Automaten) erfolgt unter Zugrundelegung
und Anerkennung der nachfolgenden Bedingungen:
Anforderung an die Kraftfahrzeuge
1. Die maximale Fahrzeughöhe in den SB-Waschboxen beträgt 2,10 m. Das Gesamtgewicht darf
3500 kg nicht überschreiten. Prüfpflichten
2. Der Benutzer hat sich vor Ingebrauchnahme der bereitgestellten SB-Anlage von dem
ordnungsgemäßen Zustand, der Sauberkeit und der Festigkeit der Sachen /Anlagenteile zu
überzeugen. Stellt der Benutzer Mängel fest, so ist unverzüglich der Betreiber darüber zu
informieren. Zur Prüfung gehört insbesondere:
- Alle Bürsten sind vor Verwendung zu überprüfen, um Kratzer auszuschließen
- Vor Verwendung eines Innenraumsaugers ist die Saugerdüse unter anderem auf
angesaugte/verkeilte Teile zu überprüfen. Für aufgesaugte Gegenstände und Schäden
durch verkeile Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Durchführung der Wäsche
3. Bei Nutzung der Hochdrucklanze ist ein Mindestabstand von 30 cm zum Fahrzeug
einzuhalten. Das gilt auch bei Spül- und Konservierungsfunktionen. Die Hochdrucklanze darf
nicht gegen Menschen oder Tiere gerichtet werden. Die Waschboxen /Staubsaugerplätze
sind sauber zu verlassen.
4. Tritt während der Wäsche ein Fehler der Anlage auf oder wird erkennbar, dass durch die
Fortführung der Wäsche das Fahrzeug oder die Anlage beschädigt werden kann, so ist die
Wäsche sofort zu unterbrechen und der Betreiber über diesen Umstand zu informieren.
Waschverbote
5. Die SB-Waschanlage darf nur zur Reinigung von normal verschmutzten Kraftwagen benutzt
werden (Fahrzeugoberwäsche). Die Reinigung von stark verschmutzten,
schlammbehafteten Fahrzeugen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Andere Reinigungen als die Fahrzeugoberwäsche von Kraftfahrzeugen dürfen nicht
durchgeführt werden. Untersagt ist insbesondere
- die Motoren- und Zweiradreinigung
- die Reinigung von Baufahrzeugen, landwirtschaftlichen Fahrzeugen (z.B. Trecker),
Transportfahrzeugen, Pferdeanhängern und/oder Ladeflächen sowie die Reinigung von
Rasenmähern oder gastronomischen Anlagenteilen (z.B. Fettfiltern o.ä.).
- die Reinigung von Kraftfahrzeugteilen, denen wassergefährdende Stoffe anhaften (z.B.
Kraft- oder Schmierstoffe, Lacke, Industriebstäube).
- die Innenreinigung - insbesondere von Transportfahrzeugen.6. Die Verwendung mitgebrachter Reinigungschemie, Wasser, Eimer und Schwämme sind
verboten. Sie können schwerste Schäden verursachen und gegen das Abwasserrecht
verstoßen.
Schadensmitteilung
7. Der Nutzer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem
Anlagenbetreiber/Personal noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen;
ansonsten entfällt die Haftung des Betreibers, es sei denn, der Betreiber oder sein Personal
haben den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht.
Haftung
8. Die Haftung für Schäden, soweit sie nicht die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit betreffen, ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit des Betreibers oder seines Erfüllungsgehilfen.
Wichtige Hinweise
9. Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers
oder des Personals sind zu beachten.
10. Personen unter 18 Jahren dürfen die SB-Anlage nicht ohne Begleitung eines
vertretungsberechtigten Erwachsenen benutzen.
11. Das Abladen/Abstellen von Müll ist nicht erlaubt und wird angezeigt.
12. Das Betriebsgelände wird videoüberwacht. Mit der Nutzung der Anlage wird das
Einverständnis mit der Überwachungsmaßnahme erklärt.
13. Unser Unternehmen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teil.
14. Auf dem Gelände ist Schritt zu fahren. Es gilt die StVO.
15. Außerhalb der Öffnungszeiten ist das Befahren des Geländes untersagt.
16. Im Winter herrscht auf dem gesamten Betriebsgelände akute Rutschgefahr durch
Glatteisbildung. Insbesondere im Ein- und Ausfahrtbereich der SB-Waschboxen. Der
Waschplatz selbst wird durch eine Fußbodenheizung eisfrei gehalten.